Viele Terrarientiere unterliegen dem Artenschutz und müssen nach dem Kauf bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gerade bei Pfeilgiftfröschen und Reptilien sorgt das Thema häufig für Unsicherheit.
Dabei ist die Anmeldung geschützter Tiere in der Regel unkomplizierter als viele zunächst denken – vorausgesetzt, die notwendigen Unterlagen liegen vor.
In diesem Artikel erfährst du, wann Tiere meldepflichtig sind, was ein Herkunftsnachweis ist und wie die Anmeldung normalerweise abläuft.
Muss ich mein Tier anmelden?
Nicht jedes Terrarientier ist automatisch meldepflichtig. Ob eine Anmeldung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Schutzstatus der Art ab.
Viele Arten fallen unter internationale Artenschutzabkommen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) oder stehen unter besonderem Schutz nach nationalem Recht.
Besonders häufig betrifft das unter anderem:
- viele Pfeilgiftfrösche (Dendrobatidae)
- zahlreiche Reptilienarten
- verschiedene Vogelspinnenarten
- bestimmte andere Terrarientiere
Ob eine Art tatsächlich meldepflichtig ist, sollte immer individuell geprüft werden. Bei meinen Nachzuchten habe ich immer einen Hinweis auf der Shopseite und erwähne es natürlich auch bei der Abholung. Da sich der Schutzstatus jedoch ändern kann, solltest du dich trotzdem sicherheitshalber nochmal informieren.
Was ist ein Herkunftsnachweis?
Ein Herkunftsnachweis dokumentiert, woher ein Tier stammt und dient als Nachweis über den legalen Erwerb.
Typische Angaben sind:
- wissenschaftlicher Name der Art
- Anzahl und Geschlecht (falls bekannt)
- Herkunft bzw. Nachzucht
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Erwerbsdatum
- ggf. Nachweisdokumente oder Bescheinigungen
Der Herkunftsnachweis sollte dauerhaft aufbewahrt werden, da er später beispielsweise bei Kontrollen, Weitergabe oder Nachzuchten relevant werden kann.
Wie melde ich ein geschütztes Tier an?
Die Anmeldung erfolgt in Deutschland in der Regel über die zuständige Untere Naturschutzbehörde bzw. das zuständige Landratsamt oder die Stadtverwaltung.
Das genaue Vorgehen kann sich je nach Bundesland oder Behörde leicht unterscheiden, läuft meist aber ähnlich ab.
1. Zuständige Behörde finden
Zunächst sollte geprüft werden, welche Behörde am Wohnort zuständig ist. Häufig ist dies die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Speziell in Coburg ist das Ordnungsamt dafür zuständig. Dort gibt es das Formular zur Bestandsanzeige zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie die Kontakt-E-Mail-Adresse, an die das ausgefüllte Formular zu schicken ist.
2. Formular ausfüllen
Viele Behörden bieten inzwischen Online-Formulare oder PDF-Dokumente für die Anmeldung geschützter Tiere an.
Dabei werden meist Angaben abgefragt zu:
- Art und Anzahl der Tiere
- Geschlecht (wenn bekannt)
- Herkunft
- Erwerbsdatum
- Haltungsort
3. Unterlagen einreichen
Je nach Behörde werden zusätzlich Nachweise benötigt, beispielsweise:
- Herkunftsnachweis
- Kaufbeleg
- Nachzuchtbescheinigung
- ggf. Fotos der Tiere
4. Bestätigung abwarten
Nach erfolgreicher Meldung erhält man in vielen Fällen eine Bestätigung oder Registrierungsnummer.
Diese Unterlagen sollten sorgfältig archiviert werden.
Welche Fristen gelten?
Geschützte Tiere müssen in vielen Fällen zeitnah nach dem Erwerb gemeldet werden.
Die genauen Fristen können sich jedoch je nach Bundesland und Art unterscheiden. Daher empfiehlt es sich, die Informationen der zuständigen Behörde frühzeitig zu prüfen.
Grundsätzlich gilt:
Lieber früh anmelden als zu spät.
Was gilt bei Nachzuchten?
Auch Nachzuchten geschützter Tiere sind meldepflichtig.
Wer beispielsweise Pfeilgiftfrösche, Geckos oder andere geschützte Arten nachzieht, sollte sich frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren.
Wichtig sind hierbei insbesondere:
- Dokumentation der Elterntiere
- Herkunftsnachweise
- Schlupf- bzw. Geburtsdatum
- ggf. Meldung der Nachzucht bei der Behörde
Eine saubere Dokumentation erleichtert spätere Verkäufe oder Abgaben erheblich.
Ab wann Nachzuchten angemeldet werden kann sich stark unterscheiden. Mancherorts müssen bereits Kaulquappen gemeldet werden, in anderen Städten erst ab stabilem Landgang. Auch hier gilt wieder sich rechtzeitig beim zuständigen Amt zu informieren.
Häufige Fehler bei der Anmeldung
Gerade Anfänger machen häufig ähnliche Fehler.
Dazu gehören unter anderem:
- Herkunftsnachweise nicht aufbewahren
- Anmeldung zu spät durchführen
- wissenschaftliche Namen falsch angeben
- davon ausgehen, dass Nachzuchten automatisch nicht meldepflichtig sind
- sich ausschließlich auf Aussagen aus Foren verlassen
Fazit
Die Anmeldung geschützter Tiere wirkt zunächst kompliziert, ist in der Praxis jedoch meist gut machbar. Wichtig ist vor allem, die Herkunftsnachweise sauber aufzubewahren und sich frühzeitig über die Anforderungen der zuständigen Behörde zu informieren.
Gerade bei meldepflichtigen Terrarientieren wie Pfeilgiftfröschen und Reptilien lohnt es sich, das Thema direkt beim Kauf mitzudenken. Natürlich gibt es bei mir immer einen Herkunftsnachweis und wenn du aus dem Coburger Landkreis seid, kann ich dir natürlich auch bei der Anmeldung helfen.
Video zum Thema:
In meinem Video erkläre ich das Thema „geschützte Tiere anmelden“ noch einmal Schritt für Schritt und zeige, worauf du besonders achten solltest.
Hinweis:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Da sich Vorgaben je nach Art und Bundesland unterscheiden können, sollten Informationen immer zusätzlich bei der zuständigen Behörde geprüft werden.


